Oldie-Trecker fahren Partner & Links Gästebuch
Startseite

Startseite


Oldie-Trecker fahren Partner & Links Gästebuch

Kontakt Der Weg zu uns Impressum AGB Haftungsausschluss Sitemap

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für den Verleih von Oldtimer Trecker der Fa. Beate Kremser

1. Rechte und Pflichten der Vertragspartner:

In der vereinbarten Mietzeit überlässt der Vermieter den Mietgegenstand dem Mieter. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur für Ausflugsfahrten benutzen. Der Mietgegenstand darf nicht für Arbeitszwecke eingesetzt werden. Der Mieter verpflichtet, sich Straßenverkehrs- und Unfallvorschriften einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Mietende im Zustand der Übergabe zurückzugeben. Der Mieter haftet bei nicht sachgerechter Behandlung des Mietgegenstandes. Der Mieter verpflichtet sich bei Ölmangel, Wassermangel, defektem Keilriemen etc. den Mietgegenstand sofort abzuschalten und den Vermieter anzurufen. Die Rückführung des Mietgegenstandes geht im vollem Umfang auf Kosten des Vermieters, wenn ein unverschuldeter Ausfall des Mietgegenstandes vorliegt. Bei einem verschuldetem Ausfall oder nicht rückgeführtem Mietgegenstand trägt der Mieter alle anfallenden Kosten.

2. Mietgegenstand - Übergabe:

Der Mietgegenstand wird in einem technisch einwandfreiem Zustand übergeben (nach den Vorschriften des TÜV).
Der Mietgegenstand wird nur an Personen mit gültiger Fahrerlaubnis vermietet.
Eine Einweisung auf dem Mietgegenstand ist zwingend notwendig.

3. Beanstandungen:

Vor Antritt des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu begutachten und anfallende Mängel zu reklamieren. Die reklamierten Mängel muss der Vermieter zu seinen Kosten beseitigen. Die bei der Besichtigung erkannten Mängel, die nicht den vorbestimmtem Einsatz erheblich in Frage stellen, müssen nicht sofort beseitigt werden. Bei erheblichen erkannten Mängel ist der Vermieter berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zustellen (ohne eine Preisminderung).


4. Begrenzte Haftung des Vermieters:

Schadensansprüche des Vermieters können nur geltend gemacht werden, wenn:


5. Mietpreis und Zahlung:

Die Mietobjektzeit erstreckt sich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietpreis enthalten.

6. Unterhaltspflicht des Mieters:

Der Mietgegenstand ist durch den Mieter vor Überbeanspruchung zu schützen. Instandhaltungsarbeiten sowie Inspektionen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die daraus folgenden Kosten trägt der Vermieter. Der Mietgegenstand kann vom Vermieter jederzeit besichtigt werden. Dies bedarf einer vorherigen Absprache mit dem Mieter. Auch kann ein Beauftragter den Mietgegenstand besichtigen. Dies gilt nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die anfallenden Kosten trägt im vollem Umfang der Vermieter. Der Mietgegenstand darf weder an Dritte überlassen noch dürfen Rechte abgegeben werden. Der Mietgegenstand muss vom Mieter gegen Diebstahl gesichert werden. Bei Diebstahl haftet allein der Mieter in voller Höhe des Zeitwertes. Zu unterrichten hat der Mieter den Vermieter bei Diebstahl und bei Unfällen. Bei Diebstahl, Sachbeschädigungen, sowie bei allen Unfällen muss der Mieter die Polizei hinzuziehen. Wird die vorher beschriebene Anordnung schuldhaft nicht befolgt, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der daraus entsteht.

7. Beendigung der Mietzeit und Rückführung des Mietgegenstandes:

Sollte der Mieter den Mietgegenstand über die vereinbarte Mietzeit benutzen, ist dies nur möglich mit telefonischer Absprache des Vermieters. Dies gilt auch bei nicht fristgerechter Einhaltung der Rückführung des Mietgegenstandes. Alle daraus resultierenden Kosten trägt der Mieter. Der Mietgegenstand kann nur während der normalen Geschäftszeit zurückgeführt werden und zwar so, dass der Vermieter den Mietgegenstand noch an diesem Tag prüfen kann.

8. Unterhaltsverletzung des Mieters:

Eine Endschädigung wird erhoben, wenn der Mieter seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Mietgegenstand nicht pflichtgerecht nachgekommen ist. Die daraus entstandenen Kosten sind dem Mieter vor dem Instandsetzen des Mietgegenstandes zu nennen.

9. Kündigung:

Der Mietvertrag den beide Vertragspartner geschlossen haben, ist grundsätzlich unkündbar. Berechtigt ist der Vermieter dennoch den Vertag zu kündigen, wenn nach Vertragsabschluß erkennbar wird, dass der Mieter durch mangelnde Leistungsfähigkeit den Vertrag nicht erfüllt. Auch gilt wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselbigen nicht vertragsgemäß behandelt, verwendet oder an einen anderen Ort verbringt.

10. Sonstige Bestimmungen:

Alle anderen Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Wenn ein Teil der Vertragsbestimmungen, aus welchem Grund auch immer, unwirksam werden, hat das auf die anderen Bestimmungen keinerlei Wirkung. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche, ob Vermieter oder Mieter ist der Hauptsitz des Vermieters.

Hier finden Sie unsere AGB als PDF zum downloaden. (Download) [18 KB]


Werdum - Ferienspass
Stand 06.12.2008

__________________________________________________________________

Startseite

__________________________________________________________________






Copyright © 2008, Beate Kremser, alle Rechte vorbehalten.

Druckbare Version

Impressum Haftungsausschluss